DiAG-MAV im Bistum Fulda

FAQ's zur Wahl

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl

1. Wie wird der Wahlvorstand gebildet?

Die Mitarbeitervertretung bestellt spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit die Mitglieder des Wahlausschusses (siehe auch Wahlkalender), und zwar drei oder fünf. Diese müssen wahlberechtigt sein, d. h. seit mindestens sechs Monaten in der Einrichtung tätig.


2. Wer bestimmt den Wahlvorsitz?

Der Wahlausschuss wählt selber seine/n Vorsitzende/n.


3. Wer ist wahlberechtigt?

Aktiv wählen kann, wer seit mindestens sechs Monaten in einer Einrichtung desselben Dienstgebers tätig ist.


4. Wer kann gewählt werden?

Das passive Wahlrecht haben alle Mitarbeiter*innen, die seit mindestens einem Jahr im kirchlichen Dienst stehen (§ 8 MAVO).


5. Kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes als MAV gewählt werden?

Nein. Kandidiert ein Mitglied des Wahlausschusses, so scheidet es aus dem Wahlausschuss aus (§ 9, Abs. 3 MAVO).


6. Wie wird gewählt?

Geheim durch Abgabe eines Stimmzettels am Tag der Wahl (§ 11 MAVO) oder durch Briefwahl (§ 11 Abs. 4 a MAVO).


7. Wie wird das Wahlergebnis festgestellt?

Nach Ablauf der festgesetzten Wahlzeit stellt der Wahlausschuss öffentlich fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Gewählten entfallen und ermittelt ihre Reihenfolge nach der Stimmenzahl. Haben zwei Kandidaten die gleiche Stimmzahl, entscheidet das Los. Alle nicht gewählten Kandidaten sind Nachrücker für den Fall, dass ein MAV-Mitglied vorzeitig ausscheidet (§ 11 MAVO).


8. Wie wird über das Wahlergebnis informiert?

Das Ergebnis wird vom Wahlausschuss nach Rückfrage, ob die Kandidaten die Wahl annehmen, durch Aushang bekannt gegeben. Die Wahlunterlagen sind aufzubewahren, zu informieren ist neben dem Dienstgeber der Vorstand der DiAG-MAV.


9. Wann ist eine Wahl als ungültig anzusehen? (Anfechtung der Wahl)

Werden Fristen nicht eingehalten oder stehen nicht wahlberechtigte Mitarbeiter auf der Wählerliste, kann die Wahl angefochten werden (§ 12 MAVO).


10. Wie lange ist eine MAV im Amt?

Die Amtszeit beträgt vier Jahre.



Geschäftsstelle der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen  

im Bistum Fulda (DiAG MAV) 


 




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36041 Fulda 


 


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