Urteil zu Überstunden einer Altenpflegerin: Ganz häufig wird bei Überstunden bestritten, dass sie ordentlich angeordnet waren. Das hier beschriebene Urteil macht deutlich, dass Überstunden auch anzuerkennen sind, wenn sie offensichtlich geduldet wurden.
Geschäftsstelle der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bistum Fulda (DiAG MAV)
c/o Bonifatiushaus
Neuenberger Str. 3 - 5
36041 Fulda
Telefon: 0661 90164550
Fax: 0661 90164552
Bürozeiten:
Donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr
Geschäftsstelle der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bistum Fulda (DiAG MAV)
c/o Bonifatiushaus
Neuenberger Str. 3 - 5
36041 Fulda
Telefon: 0661 90164550
Fax: 0661 90164552
© DIAG-MAV im Bistum Fulda